WhatsApp und Facebook in der deutschen Datenschutzfalle
Die Facebookunternehmensgruppe und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar streiten mal wieder über das Thema Datenschutz lautet es in der Presseerklärung vom 24. April 2017. Dieses Mal geht es um den Dienst WhatsApp.
Was ist WhatsApp?
WhatsApp ist ein Instant-Messenger-Dienst, mit dem Benutzer Textnachrichten, Bild-, Video- und Ton-Dateien sowie Standortinformationen, Dokumente und auch Kontaktdaten zwischen Freunden oder in Gruppen austauschen können. Dieser Dienst gehört seit 2014 zur Facebook Unternehmergruppe.
Einwilligungserklärung
Ende August 2016 änderte WhatsApp Inc durch eine Aktualisierung ihre Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen für ihre Nutzer. Durch diese Änderungen sollte eine direkte Weitergabe der Nutzerdaten an die Facebook Unternehmensgruppe ermöglicht werden. Gegen diese Aktualisierung wandte sich der Hamburgische Datenschutzbeauftragte mit einem Antrag beim Verwaltungsgericht. Das Gericht gab dem Antrag des Datenschutzbeauftragten nur in der Sache recht, dass es die Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Daten, die nicht dem Standard einer Einwilligung deutschen Datenschutzrechts entspricht, für unrechtmäßig hielt. Die personenbezogenen Daten der Nutzer stellen ein hohes Rechtsgut dar, in welches durch die Nutzung und Weitergabe eingegriffen wird.
Kommende Entscheidung
Derzeit bleibt noch offen, ob eine Beschwerde an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht eingelegt wird. Es ist noch nicht geklärt, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung kommt und der Datenschutzbeauftragte gegen die in Irland firmierende Facebook Ltd. vorgehen kann.