Vorratsdatenspeicherung bei Einbrüchen möglich
Künftig darf die Polizei zur Aufklärung bei Einbrüchen Kommunikations- und Standortabfragen durchführen. Dazu will die Bundesregierung die Liste der Delikte verlängern, bei denen die Vorratsdatenspeicherung schon jetzt erlaubt ist.
Aussagen der Koalition Oktober 2015
Bei der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung im Oktober 2015 wurde der Zugriff lediglich auf wenige Fälle geregelt. Nach Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dürfen Ermittler nur bei „schwersten Delikten“ die Daten nutzen. Dazu gehören beispielsweise Delikte wie Mord, Totschlag oder auch Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Erst am 16. Oktober 2015 versicherte Volker Ullrich (CSU), dass der Staat nur zur Aufklärung oder Verhinderung schwerster Straftaten Daten abrufen darf. In diesem Zusammenhang nannte Ullrich auch die Gefahrenabwehr, zum Beispiel die Abwehr von terroristischen Anschlägen.
Kritiker der Vorratsdatenspeicherung
Schon 2015 wurden viele kritische Stimmen geäußert. Hauptkritikpunkt war, dass die einmal etablierten Speichersysteme öfter genutzt werden könnten, als zunächst vorgesehen. Durch die Erweiterung der Delikte wird die angekündigte Vorgehensweise nun aufgeweicht.
Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts
In der Ausweitung der Deliktsliste bei der Vorratsdatenspeicherung wird nun der „Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung“ mit aufgenommen. Begründet wird dies in dem Artikel auf golem.de damit, dass
„zur wirkungsvollen Aufklärung von Einbrüchen in Privatwohnungen die Strafverfolgungsbehörden auch Zugriff auf Standortdaten benötigen“.
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Standortdaten von Mobiltelefonen vier Wochen lang gespeichert, sonstige Verkehrsdaten zehen Wochen lang.
Kritik
Nach der Ausweitung der Deliktsliste werden sicherlich die kritischen Stimmen gegen die Vorratsdatenspeicherung lauter. Sicherlich wird auch gerade der Fall des Einbruchs in eine Privatwohnung von der Qualität des Deliktes nicht mit Delikten wie ein Mord, Totschlag oder einem Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer Person vergleichbar sein. Daher könnte die Grenze für die Vorratsdatenspeicherung nun tatsächlich aufgelockert worden sein. Es bleibt abzuwarten, wie es sich in der nächsten Zeit weiterentwickeln wird.