Mängel im Fitnessdatenschutz
Im Zeitalter der Smartphones hat jeder schon mal irgendwie im App-Store zu tun gehabt, die sog. Fitnessapps und die dazugehörigen Wearables (Wearable Computing=engl.tragbare Datenverarbeitung). Es fängt bei Fitness-Apps an, geht über Fitnesstracker zu anderen Artikeln, um die Leistungsfähigkeit mit Hilfe von Technik aufzuzeichnen, zu tracken und auszuwerten. Doch auch genau hier fängt der Fitnessdatenschutz und die dazugehörigen Probleme an. Die Befragten der Verbraucherzentrale befürchten einen Kontrollverlust über ihre Daten.
Welche Daten werden gesammelt und was bedeutet dies für den Fitnessdatenschutz?
Beim Benutzen von Fitness-Armbändern, Smartwatches und Apps wird mittlerweile mehr als nur die Schrittfolge von Nutzern gezählt. Die Daten, die hier bei den im Hintergrund laufenden Anwendungen erhoben werden, zeichnen höchst sensible Gesundheitsdaten auf. Dazu gehören Puls, Blutdruck, Kalorienverbrauch oder auch beispielsweise das Schlafverhalten eines Nutzers. Dies sind Daten, die gerade z.B. für Krankenkassen sehr interessant sind. Wenn der Anbieter der Fitness-Hardware oder -Software nun dann noch seine Server im Ausland hat, ist der deutsche Datenschutz schon gar nicht umsetzbar. Die einmal abgegebenen Daten sind somit kaum zurückrufbar. Folge ist, dass der Anbieter durch ein eingeräumtes Recht die Daten zu Werbezwecke an Dritte weitergeben kann.
Tests der Wearables und Fitness-Apps
Zum Teil werden bei bis zu 75 % der getesteten Produkte Gesundheitsdaten an den Anbieter versandt. Ebenso ist eine Offline-Anwendung nicht möglich und die Daten gehen direkt an den Server des Anbieters. Oftmals übermitteln die Produkte mehr Daten, als für die Funktionalität des Produktes notwendig ist. Die Daten gehen teilweise direkt auch an Drittanbieter. Der Schutz vor ungewollter Standverfolgung ist dabei lediglich bei 2 von 12 Produkten gegeben.
Abmahnungen der Anbieter
Bereits jetzt wurden bekannte Anbieter wie (Apple, Garmin, Fitbit, Jawbone, Polar, Runtastic, Striiv, UnderArmour (MyFitnessPal), Withings: Originalartikel der Verbraucherzentrale NRW) durch die Verbraucherzentrale abgemahnt. Es wurden teilweise nur englische Datenschutzhinweise erteilt, die nicht für jedermann verständlich sind. Andererseits wurde kaum über die besonders sensiblen Gesundheitsdaten hingewiesen. Die Einwilligung zur Einholung dieser Daten wird fast nie durchgeführt.
Forderung der Verbraucherzentrale Bundesverband
Die Verbraucherzentrale fordert deutlich mehr Kontrollmöglichkeiten für die Wearables und Fitness-Apps. Die Nutzer der Produkte sollen die Kontrolle für die gesicherten Informationen und die Bereitstellung bzw. den Umgang mit ihren persönlichen Daten behalten.
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