Datenschutz aus gutem Grund
Ihre Kunden verstehen sich zunehmend sensibler beim Thema Datenschutz und erwarten einen zeitgemäßen und sensiblen Umgang mit ihren Daten.
Vorteil bei einem Datenschutzbeauftragten ist, dass sich jemand um die Risiken im Umgang mit Daten und Informationssicherheit kümmert. Ein externer Datenschutzbeauftragter hat die gleichen Aufgaben wie ein interner Datenschutzbeauftragter. Vorteil für ihr Unternehmen ist der Kostenfaktor.
Qualitätssicherung
Datenschutz gehört schon längst zum Alltag: Wer unternehmerischen Datenflüsse kennt, kann Prozesse optimieren.
Geschulte Mitarbeiter
Datenverlust folgt nicht gezwungenermaßen durch mangelhafte Technik. Häufig ist Unkenntnis der Mitarbeiter der eigentliche Grund für Datenschutzverstöße. Aufklärung und Sensibilisierung der Mitarbeiter durch Schulungen ist eine Aufgabe des Datenschutzes bzw. des Umgangs mit Unternehmensinformationen.
Gesetz und Haftung
Auch heute wird eine Sache deutlich verdrängt: Datenschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße gegen geltendes Gesetz werden geahndet, die Unternehmensführung haftet persönlich. Mit Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird die Haftung verschärft und es sind mit künftig in Höhe von bis zu 4 Prozent der Jahresumsätze des Unternehmens erhöhte Bußgelder möglich.
Gerne helfen wir auch Ihnen zu einem ordentlichen Datenschutzniveau.
Für Fragen oder Angebot senden Sie bitte eine Anfrage an: dsb@anka.eu