DSGVO – Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten werden nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) im Gegensatz zur jetzigen Situation erweitert. Durch diese Änderung steigt der Stellenwert der datenschutzrechtlichen Thematik in Unternehmen.

Wie ist es derzeit?

Nach § 4g BDSG sind derzeit die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten geregelt. Danach soll der Datenschutzbeauftragte auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmung hinwirken. Durch die Hinwirkungsfunktion übernimmt der Datenschutzbeauftragte lediglich eine beratende Funktion in einem Unternehmen.

Änderungen durch die DSGVO

Nach dem Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 hat der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen gemäß Artikel 39 Abs. 1 lit. b DSGVO folgende Aufgaben:

  • Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen, der Auftragsverarbeiter und der Beschäftigten
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und nationalen Sonderregelungen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung sowie Überwachung ihrer Durchführung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter des Unternehmens

Mit der zusätzlichen Aufgabe der Überwachung wird die Stellung des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen neu beschrieben. Die Überwachung übersteigt die Kompetenzen der lediglich beratenden aktuellen Funktion des Datenschutzbeauftragten. Der Datenschutzbeauftragte wird zukünftig auch für die Umsetzung der von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen verantwortlich sein.

Gesteigerter Haftungsumfang nach der DSGVO

Während der Stellenwert des Datenschutzes mittlerweile endlich höher wird, steigt allerdings auch die Haftung der Datenschutzbeauftragten. So kann der Datenschutzbeauftragte im stärkerem Maße haftbar gemacht werden als bisher.