Rechtswidriger Einsatz von Bodycams

Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte – Barbara Thiel – ist der Auffassung, dass in dem Pilotversuch der Bodycamnutzung bei der niedersächsischen Polizei eine Rechtsgrundlage fehle. Mit dieser Annahme wäre dieser Pilotversuch rechtswidrig. Diesbezüglich hat Frau Thiel eine förmliche Beanstandung eingereicht, da das Innenministerium den Pilotversuch noch nicht abgebrochen hat.

Was ist eine Bodycam?

Sogenannte Bodycams werden von den Polizisten während des Einsatzes getragen und bieten je nach Modell Ton- und Bildaufnahmen. Diese Bodycams werden meist an der Schulter befestigt und filmen das Gesicht des Gegenübers. Teilweise werden Bodycams auf Brusthöhe platziert.

Vorabkontrolle fehlt

Aus datenschutzrechtlicher Sicht fehle dem ganzen Pilotversuch schon die sog. Vorabkontrolle, die überprüft, ob die Datenverarbeitung angemessen und sicher ist. Diese müsse bei der Einführung einer neuen Technik in jedem Falle vorgenommen werden.

Folgen

Durch die Bodycams entstehen Bildaufnahmen, die einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht bilden. Für diesen Eingriff benötigt es natürlich einer gesetzlichen Grundlage. Die Aufnahme der Bodycams von dem Gesicht des Gegenübers stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung des Gefilmten. Infolgedessen wird gerade ein Gesetzesentwurf für den Einsatz der Bodycams diskutiert. Nach Inkrafttreten dieser Regelung dürften Bodycams eingesetzt werden.

Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Thema Videoüberwachung bleibt also aus datenschutzrechtlicher Sicht spannend.

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