Datenschützer rügen Online-Ausweisfunktion

Nach der Änderung des Personalausweisgesetzes rügen Datenschützer die Online-Ausweisfunktion, da der integrierte Chip nicht mehr deaktivierbar ist. Die Datenschutzbeauftragte Bremens Imke Sommer sieht darin eine Gefahr.

Entsprechende Behörden und Geheimdienste können sich bei Bedarf jegliche Informationen aus dem Ausweis ziehen. Dazu gehören nicht nur die Informationen, die wirklich benötigt werden.

Was ist anders?

Die Bürger konnter bisher den integrierten Chip im Ausweis deaktivieren. Bei Abholung deaktivierten sie direkt diese Funktion und damit war abgesichert, dass die Informationen nicht abgerufen werden können. Durch die Änderung des Gesetzes ist der Chip aber nun von vornherein aktiviert.

Was macht dieser Chip genau?

Nach dem Erhalt des PIN-Briefes durch das Amt, stellt der Bürger sich zunächst eine eigene PIN ein. Er benötigt nun noch den Ausweis, einen PC und eine entsprechende App. Von nun an funktioniert der aktive Chip. Der Bürger kann mit der Online-Ausweisfunktion beispielweise Meldebescheinigungen beantragen, viele formelle Verfahren durchführen oder auch ein Bankkonto eröffnen.

Welches Probleme sehen Frau Sommer und andere Datenschützer?

Niemand hat sicherlich ein Problem damit, wenn „Behördengänge“ insoweit vereinfacht werden, dass man vieles von Zuhause aus erledigen kann. Problematisch hingegen ist die Tatsache, dass der Chip dauerhaft eingeschaltet und somit immer eine Missbrauchsgefahr gegeben ist. Die Frage ist stets, welche Daten vom Ausweis genommen werden, wenn eine Anfrage geschickt wird. Der Bürger hat keine Entscheidungsmöglichkeit mehr, zu entscheiden, welche Daten er aushändigen möchte.

Welche Daten kann man auslesen?

Mit dem aktivierten Chip können immer alle Daten ausgelesen werden. Das sind diese Daten, die auch auf dem Personalausweis zu sehen sind.

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • das biometrische Foto
  • Augenfarbe

Gibt es Sicherheitsbedenken beim Online-Ausweisfunktion?

IT Experten formulieren ebenfalls ihre Sicherheitsbedenken. Selbst wenn der Ausweis mit Chip nach Aussagen des Bundesinnenministeriums sicher ist, ist es das Umfeld mit dem PC/Smartphone nicht. Die Onlinefunktionen arbeiten aber nur mit PC/Smartphone. Einen hohen Sicherheitsgrad bieten dabei nur teure Kartenleser. Ebenfalls liegt eine höhere Gefahr vor, wenn jemand an den PIN gelangt. Somit hätte der Unbefugte dann ebenfalls die Möglichkeit, an die Daten zu gelangen. Und wer elektronische Daten erlangt, kann diese auch gegen andere Menschen benutzen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in dieser Hinsicht vielleicht noch verändern wird. Dem Anspruch der Datenschützer bezüglich der Rechtssicherheit wird es so nicht genügen.